Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

 

AGB Teil 1: Öffentliche AGB Hansegutschein

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hansegutschein der Korbacher Hanse e. V.

Stand: Dezember 2025

§ 1 Geltungsbereich und Herausgeber

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb, die Nutzung und die Einlösung des Hansegutscheins.
  2. Herausgeber des Hansegutscheins ist die
    Korbacher Hanse e. V. – Oberstraße 6, 34497 Korbach
    nachfolgend „Herausgeber" genannt.
  3. Diese AGB gelten gegenüber Käuferinnen und Käufern, Gutscheininhaberinnen und Gutscheininhabern sowie sonstigen Personen, die den Hansegutschein nutzen.
  4. Ergänzende Vereinbarungen mit Arbeitgebern, teilnehmenden Einlösestellen oder Ausgabestellen bleiben unberührt.

§ 2 Leistungsgegenstand und Einlösbarkeit

  1. Der Hansegutschein ist ein Wertgutschein, der ausschließlich zum Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen bei den jeweils teilnehmenden Partnerbetrieben eingesetzt werden kann.
  2. Die jeweils teilnehmenden Partnerbetriebe sind über www.korbacherhanse.de abrufbar. Der Kreis der teilnehmenden Partnerbetriebe kann sich ändern.
  3. Der Hansegutschein ist kein gesetzliches Zahlungsmittel und begründet keinen Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrages.
  4. Der Anspruch der Gutscheininhaberin oder des Gutscheininhabers ist auf die Einlösung gegen Waren und/oder Dienstleistungen bei teilnehmenden Partnerbetrieben beschränkt.
  5. Der Hansegutschein ist als lokaler Netzwerk-Gutschein ausgestaltet und nur innerhalb des teilnehmenden Partnernetzwerks verwendbar.

§ 3 Erwerb, Aktivierung, Seriennummer und Guthaben

  1. Der Hansegutschein kann über die vom Herausgeber zugelassenen Vertriebswege erworben werden, insbesondere über folgende Wege: Online-Shop (www.hansegutschein.de), Hansebüro, Ausgabestellen (siehe Liste Onlineshop), Arbeitgeberzugang für Mitglieder
  2. Der Gutschein wird erst nach vollständiger Zahlung und technischer Aktivierung nutzbar.
  3. Jeder Hansegutschein verfügt über einen eindeutig zugeordneten Gutschein-Code beziehungsweise eine eindeutige Seriennummer.
  4. Der Gutschein kann bis zur Höhe des vorhandenen Guthabens eingelöst werden.
  5. Teileinlösungen sind möglich, soweit ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist.
  6. Restguthaben verbleiben bis zum Ablauf der Gültigkeit auf dem Gutschein.
  7. Der Gutscheinverlauf, insbesondere Ausgabedatum, Ausgabestelle, aktuelles Guthaben und Transaktionshistorie, kann über den QR-Code beziehungsweise über die dafür vorgesehene technische Abruffunktion eingesehen werden.
  8. Im Gutscheinverlauf werden nach derzeitigem Systemstand keine Namen, Adressen oder sonstigen persönlichen Kundendaten angezeigt.

§ 4 Höchstbetrag / ZAG-Bereichsausnahme

  1. Der Hansegutschein wird als vorausbezahlter lokaler Netzwerk-Gutschein ausgestaltet.
  2. Bei vorausbezahlten Stadtgutschein-/Citykarten setzt die BaFin für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG im Regelfall voraus, dass je Zahlungsinstrument der elektronisch gespeicherte Betrag 250 € nicht übersteigt; bei wiederaufladbaren Zahlungsinstrumenten darf das Gesamtzahlungsvolumen 250 € pro Kalendermonat nicht übersteigen.
  3. Der Herausgeber kann deshalb Höchstbeträge für Erwerb, Aufladung, Speicherung und Nutzung des Hansegutscheins festlegen.
  4. Eine Aufladung oder Nutzung, die gegen gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorgaben verstößt, kann abgelehnt werden.
  5. Diese Regelung dient der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Sie begründet keinen Anspruch auf Aufladung bis zum jeweiligen Höchstbetrag.

§ 5 Ausschluss von Barauszahlung und sonstigen Geldleistungen

  1. Eine Barauszahlung des Hansegutscheins ist ausgeschlossen.
  2. Ebenfalls ausgeschlossen sind Auszahlung, Überweisung, PayPal-Zahlung, Auszahlung über sonstige Zahlungsdienste, Kryptowährungszahlung, Gutschrift auf ein Bankkonto oder jede andere Umwandlung in Geld.
  3. Das Auszahlungsverbot gilt auch für Restguthaben, Kleinstbeträge, Rückgaben, Reklamationen, Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Ablauf der Gültigkeitsdauer.
  4. Teilnehmende Partnerbetriebe dürfen Guthaben nicht in Geld auszahlen.
  5. Bei Rückgabe oder Rückabwicklung eines mit Hansegutschein bezahlten Kaufs darf keine Auszahlung in Geld erfolgen. Eine Rückabwicklung erfolgt ausschließlich nach den technischen Möglichkeiten des Gutscheinsystems und nach den Bedingungen der jeweiligen Einlösestelle.

§ 6 Gültigkeit und Verjährung

  1. Der Hansegutschein ist bis zum Ablauf der gesetzlichen regelmäßigen Verjährungsfrist einlösbar.
  2. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach derzeitiger Rechtslage drei Jahre.
  3. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben beziehungsweise aktiviert wurde.
  4. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Der Herausgeber ist dann berechtigt, die Einlösung zu verweigern.
  5. Gutscheininhaberinnen und Gutscheininhaber werden gebeten, den Gutschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einzulösen.

§ 7 Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Sperrung

  1. Die Gutscheininhaberin oder der Gutscheininhaber hat den Hansegutschein sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  2. Bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf Missbrauch kann der Gutschein gesperrt werden, sofern der Gutschein-Code oder eine sonstige eindeutige Identifikation bekannt ist.
  3. Eine Sperrung kann nur für noch vorhandenes Guthaben erfolgen. Bereits erfolgte Einlösungen können nicht allein aufgrund eines später gemeldeten Verlustes rückgängig gemacht werden.
  4. Ein Ersatz oder eine Wiederherstellung eines Guthabens kommt nur in Betracht, soweit der Gutschein eindeutig identifiziert werden kann, noch ein Guthaben vorhanden ist und eine Sperrung technisch möglich ist.
  5. Der Herausgeber ist berechtigt, Gutscheine bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, Manipulation, technischer Fehlfunktion oder unberechtigter Nutzung vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

§ 8 Technische Verfügbarkeit und Gutscheinverlauf

  1. Die Einlösung des Hansegutscheins setzt die technische Verfügbarkeit des jeweiligen Gutschein-, Scan-, App- oder Portalsystems voraus.
  2. Vorübergehende Einschränkungen durch Wartung, technische Störungen, Internetprobleme, Systemausfälle oder höhere Gewalt können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
  3. Bei vorübergehender technischer Nichtverfügbarkeit bleibt ein vorhandenes Guthaben grundsätzlich erhalten. Ein Anspruch auf Barauszahlung entsteht dadurch nicht.
  4. Die Transaktionen eines Gutscheins werden systemseitig protokolliert. Der Gutscheinverlauf dient der Nachvollziehbarkeit von Ausgaben, Teileinlösungen, Guthaben und etwaigen Stornierungen.

§ 9 Online-Erwerb und Widerruf

  1. Beim Online-Erwerb gelten ergänzend die im Bestellprozess angegebenen Zahlungs-, Liefer- und Bereitstellungsbedingungen.
  2. Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht nach gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen ist oder erlischt.
  3. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
  4. Wurde ein Gutschein bereits ganz oder teilweise eingelöst, erfolgt eine Rückabwicklung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der technischen Möglichkeiten des Gutscheinsystems.

§ 10 Nutzung als Arbeitgeberleistung / Sachbezug

  1. Der Hansegutschein kann von Arbeitgebern zur Ausgabe an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erworben und genutzt werden.
  2. Der Hansegutschein ist ein allgemeiner Gutschein der Korbacher Hanse e. V. Er ist nicht ausschließlich für Arbeitgeber bestimmt, kann aber nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen als Sachbezug eingesetzt werden.
  3. Der Hansegutschein ist so ausgestaltet, dass er ausschließlich zum Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen bei teilnehmenden Partnerbetrieben berechtigt. Eine Auszahlung in Geld ist ausgeschlossen.
  4. Die lohnsteuerliche, sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Beurteilung der Ausgabe an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obliegt dem jeweiligen Arbeitgeber.
  5. Der Arbeitgeber ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der jeweils geltenden steuerlichen Voraussetzungen, insbesondere der monatlichen Sachbezugsfreigrenze, des Zusätzlichkeitserfordernisses und der erforderlichen Dokumentation.
  6. Der Herausgeber empfiehlt Arbeitgebern, die Ausgabe an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schriftlich zu dokumentieren und sich den Erhalt des Gutscheins bestätigen zu lassen.
  7. Für Arbeitgeber können ergänzende Arbeitgeberhinweise oder Arbeitgeberbedingungen gelten.

§ 11 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
  2. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Herausgebers unter www.hansegutschein.de

§ 12 Haftung

  1. Der Herausgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Herausgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Änderungen dieser AGB

  1. Der Herausgeber kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Erwerbsvorgänge ändern.
  2. Für bereits erworbene Gutscheine gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Erwerbs wirksam einbezogenen Bedingungen.
  3. Änderungen werden unter www.hansegutschein.de veröffentlicht.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Ist die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand 34497 Korbach soweit gesetzlich zulässig.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

 

AGB Teil 2

Zusatzhinweise für Arbeitgeber zur Nutzung des Hansegutscheins als Sachbezug

Stand: Dez. 2024

§ 1 Gegenstand

  1. Diese Zusatzhinweise gelten, wenn Arbeitgeber Hansegutscheine erwerben, aufladen, bestellen oder ausgeben, um sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern als Arbeitgeberleistung zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Hansegutschein bleibt ein allgemeiner Gutschein der Korbacher Hanse e. V. Die steuerliche Behandlung als Sachbezug hängt von der konkreten Verwendung durch den Arbeitgeber ab.
  3. Die Korbacher Hanse e. V. bietet mit dem Hansegutschein lediglich ein Gutscheinprodukt an. Sie übernimmt keine steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Beratung.

§ 2 Keine Geldleistung

  1. Der Hansegutschein berechtigt ausschließlich zum Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen bei teilnehmenden Partnerbetrieben.
  2. Eine Auszahlung, Überweisung, Gutschrift auf ein Bankkonto, PayPal-Zahlung oder sonstige Umwandlung in Geld ist ausgeschlossen.
  3. Ein Sachbezug liegt nach der Verwaltungsauffassung nicht vor, wenn Arbeitnehmer anstelle des Sachbezugs auch eine Geldleistung verlangen können. Deshalb ist das Cash-out-Verbot für die Arbeitgebernutzung wesentlich.

§ 3 Verantwortung des Arbeitgebers

  1. Der Arbeitgeber ist allein verantwortlich für die lohnsteuerliche, sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Behandlung der Gutschein-Ausgabe.
  2. Der Arbeitgeber hat insbesondere selbst zu prüfen, ob die jeweils geltende monatliche Sachbezugsfreigrenze eingehalten wird.
  3. Der Arbeitgeber hat selbst zu prüfen, ob die Ausgabe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.
  4. Der Arbeitgeber hat die Ausgabe ordnungsgemäß zu dokumentieren, insbesondere Empfänger, Ausgabedatum, Wert und Gutschein-Code beziehungsweise Seriennummer.
  5. Der Arbeitgeber hat selbst zu prüfen, ob weitere Sachbezüge im jeweiligen Monat bereits gewährt wurden und ob dadurch die Freigrenze überschritten wird.

§ 4 Empfehlung zur Arbeitnehmervereinbarung

Die Korbacher Hanse e. V. empfiehlt Arbeitgebern, die Ausgabe der Gutscheine intern schriftlich zu dokumentieren.

Die Dokumentation sollte insbesondere enthalten (Keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr):

  1. Name der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers,
  2. Monat der Gewährung,
  3. Gutscheinwert,
  4. Gutschein-Code beziehungsweise Seriennummer ist nicht zwingend erforderlich
  5. Bestätigung, dass der Gutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (Einmalige Vereinbarung mit den Mitarbeitern),
  6. Bestätigung, dass keine Barauszahlung erfolgt,
  7. Empfangsbestätigung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

§ 5 Freiwilligkeit und Zukunftswirkung

  1. Soweit Arbeitgeber den Gutschein freiwillig gewähren, sollten sie intern klar regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen die Leistung geändert, ausgesetzt oder beendet werden kann.
  2. Die Korbacher Hanse e. V. empfiehlt Arbeitgebern, hierzu eine arbeitsrechtlich geprüfte Zusatzvereinbarung oder Empfangsbestätigung zu verwenden.

§ 6 Steuerliche Änderungen

  1. Die steuerlichen Voraussetzungen können sich ändern.
  2. Arbeitgeber sollten die jeweils aktuelle Rechtslage mit ihrer Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung prüfen.
  3. Die Korbacher Hanse e. V. übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ausgabe im konkreten Einzelfall steuerfrei oder sozialversicherungsfrei behandelt wird.

 

ABG Teil 3: Unverbindliches Muster für Arbeitgeber/Mitarbeiter

 

Unverbindliches Muster für Arbeitgeber
Dieses Muster ist eine allgemeine Formulierungshilfe für Arbeitgeber zur internen Dokumentation der Gutschein-Ausgabe. Es ersetzt keine arbeitsrechtliche, steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Prüfung im Einzelfall. Arbeitgeber sollten die Verwendung mit ihrer Steuerberatung, Lohnbuchhaltung oder arbeitsrechtlichen Beratung abstimmen.
Generell wird speziell bei regelmäßiger Zahlung des steuerfreien Sachbezuges an die Mitarbeiter empfohlen eine solche Ergänzung zum Arbeitsvertrag anzufertigen.
Die Angaben dienen Arbeitgebern zur Hilfestellung und sowie zur Sensibilisierung. Die Angaben sind ohne Gewähr, können unvollständig sein und sind keine Rechtsberatung. Für den Inhalt wird keinerlei Haftung übernommen.

 

 

Zusatzvereinbarung zur Gewährung eines freiwilligen Sachbezugs

Zwischen

 

[Firma / Arbeitgeber einfügen]
vertreten durch [vertretungsberechtigte Person einfügen]
nachfolgend „Arbeitgeber" genannt

 

Und

 

[Name Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer einfügen]
nachfolgend „Mitarbeiter" genannt

§ 1 Freiwillige Leistung

  1. Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter nach freiem Ermessen einen freiwilligen Sachbezug in Form eines Gutscheins gewähren.
  2. Die Gewährung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und ist nicht Bestandteil des arbeitsvertraglich vereinbarten Gehalts.
  3. Die Leistung erfolgt freiwillig. Auch eine wiederholte Gewährung begründet keinen Anspruch auf künftige Gewährung.
  4. Die Höhe, Häufigkeit und Fortführung der Leistung richten sich nach der jeweils geltenden Entscheidung des Arbeitgebers und den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 2 Steuerliche Einordnung

  1. Die Gewährung erfolgt unter der Annahme, dass die Voraussetzungen für die Behandlung als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG eingehalten werden.
  2. Der Gutschein berechtigt ausschließlich zum Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen bei den teilnehmenden Partnerbetrieben. Eine Barauszahlung oder sonstige Umwandlung in Geld ist ausgeschlossen.
  3. Der Mitarbeiter bestätigt, dass er anstelle des Gutscheins keine Auszahlung in Geld verlangen kann.
  4. Sollte sich die steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Behandlung ändern oder die Freigrenze überschritten werden, kann der Arbeitgeber die künftige Gewährung anpassen, aussetzen oder einstellen.

§ 3 Kein Anspruch auf künftige Leistung

  1. Die wiederholte Gewährung des Sachbezugs begründet keinen Anspruch auf eine dauerhafte oder zukünftige Leistung.
  2. Der Arbeitgeber kann die Leistung für die Zukunft ändern, aussetzen oder einstellen, soweit dies arbeitsrechtlich zulässig ist.
  3. Gesetzliche Ansprüche des Mitarbeiters bleiben unberührt.

§ 4 Empfangsbestätigung und Dokumentation

  1. Der Mitarbeiter bestätigt für jeden gewährten Gutschein den Erhalt, soweit der Arbeitgeber dies verlangt.
  2. Die Bestätigung kann schriftlich, elektronisch oder über ein vom Arbeitgeber vorgesehenes Verfahren erfolgen.
  3. Die Empfangsbestätigung kann insbesondere Monat, Gutscheinwert, Gutschein-Code beziehungsweise Seriennummer und Ausgabedatum enthalten.

§ 5 Verlust, Verfall und Nutzung digitaler Speicherlösungen

  1. Mit Übergabe des Gutscheins beziehungsweise Gutschein-Codes ist der Mitarbeiter für die sichere Aufbewahrung verantwortlich.
  2. Bei Verlust, Beschädigung oder unbefugter Nutzung besteht kein Anspruch auf Ersatz durch den Arbeitgeber, soweit der Arbeitgeber den Verlust oder die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat.
  3. Der Gutschein ist nur bis zum Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer nutzbar. Nach Ablauf der gesetzlichen regelmäßigen Verjährungsfrist kann die Einlösung verweigert werden.
  4. Nutzt der Mitarbeiter eine private oder durch Dritte bereitgestellte Wallet-, Speicher- oder App-Lösung, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Der Arbeitgeber haftet nicht für technische Störungen, Datenverlust, Passwortverlust oder die Verfügbarkeit solcher Dritt- oder Zusatzdienste, soweit der Arbeitgeber diese Umstände nicht zu vertreten hat.

§ 6 Gleichbehandlung und sachliche Differenzierung

  1. Der Arbeitgeber kann die Gewährung nach sachlichen Kriterien ausgestalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  2. Eine Benachteiligung aus Gründen, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unzulässig sind, ist ausgeschlossen.
  3. Sachliche Kriterien können insbesondere Beschäftigungsumfang, Eintrittsdatum, Abwesenheitszeiten, betriebliche Regelungen oder vergleichbare objektive Gründe sein, sofern diese rechtlich zulässig angewendet werden.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

 

Ort, Datum: ___________________________

Arbeitgeber: ___________________________

Mitarbeiter: ___________________________

 

 

AGB Teil 4: Bedingungen für teilnehmende Einlösestellen

 

Bedingungen für teilnehmende Einlösestellen des Hansegutscheins

Stand: Dezember 2024

§ 1 Teilnahme und Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für Unternehmen, Vereine, Einrichtungen oder sonstige Partnerbetriebe, die Hansegutscheine als Gutschein zur Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen akzeptieren.
  2. Die Teilnahme setzt die Freischaltung durch die Korbacher Hanse e. V. und die Hinterlegung der erforderlichen Abrechnungsdaten voraus.
  3. Mit Einrichtung und Nutzung des Partneraccounts sowie mit der Einlösung von Hansegutscheinen erkennt die Einlösestelle diese Bedingungen für zukünftige Vorgänge an.
  4. Änderungen dieser Bedingungen gelten nicht allein durch bloßes Schweigen als angenommen. Die Zustimmung kann jedoch durch ausdrückliche Bestätigung oder durch weitere Nutzung des Partneraccounts beziehungsweise weitere Einlösung von Hansegutscheinen nach Zugang der geänderten Bedingungen erfolgen.

§ 2 Einlösung von Hansegutscheinen

  1. Die Einlösestelle darf Hansegutscheine ausschließlich gegen Waren und/oder Dienstleistungen annehmen.
  2. Jeder Gutschein-Code ist bei Einlösung unmittelbar zu prüfen, zu scannen und im System abzubuchen.
  3. Eine zeitversetzte Abbuchung ist unzulässig, weil zwischenzeitlich Guthaben anderweitig verbraucht werden kann.
  4. Teilbeträge können eingelöst werden, soweit ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist.
  5. Die Einlösestelle hat vor Abschluss des Vorgangs zu prüfen, ob der richtige Betrag abgebucht wird.
  6. Nach erfolgreicher Einlösung erhält die Einlösestelle einen systemseitigen Beleg beziehungsweise kann die Einlösung im Einlösebericht nachvollziehen.

§ 3 Keine Barauszahlung

  1. Eine Barauszahlung von Hansegutscheinen ist untersagt.
  2. Das Verbot gilt auch für Restguthaben, Kleinstbeträge, Rückgaben, Reklamationen, Stornierungen und abgelaufene Gutscheine.
  3. Untersagt ist jede Umwandlung in Geld, insbesondere Auszahlung in Bargeld, Überweisung, PayPal-Zahlung, Gutschrift auf ein Bankkonto, Kryptowährungszahlung oder sonstige Geldleistung.
  4. Bei Rückgabe oder Rückabwicklung eines mit Hansegutschein bezahlten Kaufs darf keine Auszahlung in Geld erfolgen. Eine Rückabwicklung darf nur nach den technischen Möglichkeiten des Gutscheinsystems und nach den zulässigen Stornoregeln erfolgen.
  5. Umgehungsgeschäfte, Scheinumsätze oder sonstige Gestaltungen, die wirtschaftlich einer Barauszahlung gleichkommen, sind untersagt.

§ 4 Zugangsdaten und technische Nutzung

  1. Die Einlösestelle erhält Zugangsdaten zur Nutzung des Gutscheinsystems.
  2. Zugangsdaten sind sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  3. Die Einlösestelle ist verantwortlich dafür, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf App, Web-Login, Zugangsdaten und Einlöseberichte erhalten.
  4. Bei Verdacht auf Missbrauch, Verlust von Zugangsdaten oder unbefugtem Zugriff ist die Korbacher Hanse e. V. unverzüglich zu informieren.
  5. Die Kamera- und Browserfreigaben sowie sonstige technische Einstellungen liegen in der Verantwortung der Einlösestelle, soweit sie deren eigene Geräte betreffen.

§ 5 Belege, Einlöseberichte und Prüfungspflichten

  1. Zu jeder Einlösung wird systemseitig ein Beleg erzeugt und Ihnen per Mail zugesendet.
  2. Die Einlösestelle ist verpflichtet, ihre Einlösungen und Abrechnungen regelmäßig zu prüfen.
  3. Einlöseberichte können über den vorgesehenen Web-Login abgerufen werden. Nutzen Sie hierzu Ihre persönlichen Logindaten auf www.hansegutschein.de/gsweb
  4. Abweichungen, Fehlbuchungen oder Unstimmigkeiten sind der Korbacher Hanse e. V. unverzüglich mitzuteilen.
  5. Die Einlösestelle hat Belege und Abrechnungsinformationen nach den für sie geltenden gesetzlichen Aufbewahrungs- und Buchführungspflichten aufzubewahren.

§ 6 Auszahlung, Bankdaten und Disagio

  1. Die Auszahlung eingelöster Gutscheinbeträge erfolgt auf die von der Einlösestelle hinterlegte Bankverbindung.
  2. Voraussetzung für eine Auszahlung ist die vollständige und korrekte Hinterlegung der erforderlichen Abrechnungsdaten.
  3. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vereinbarten Abrechnungszyklen.
  4. Das Disagio beträgt aktuell 2 % des eingelösten Gutscheinbetrags plus Mehrwertsteuer
  5. Das Disagio wurde nach Angabe der Korbacher Hanse e. V. durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
  6. Das Disagio kann für die Zukunft angepasst werden, soweit hierfür ein wirksamer Beschluss beziehungsweise eine wirksame Vereinbarung vorliegt und die Änderung den Einlösestellen ordnungsgemäß mitgeteilt wird.
  7. Der Ausgleich der eingelösten Beträge erfolgt regelmäßig monatlich bis zum 10. des Folgemonats auf das von der Einlösestelle angegebene Konto. Zusätzlich wird zu dem regelmäßigen Ausgleich bekommen Sie eine Abrechnung per Mail zugesendet

§ 7 Gutscheinverlauf und Kundeneinsicht

  1. Das Gutscheinsystem protokolliert Ausgabe, Einlösungen, Teileinlösungen, Guthabenverlauf und sonstige systemseitige Vorgänge.
  2. Kunden können den Gutscheinverlauf über den QR-Code beziehungsweise über die vorgesehene Abruffunktion einsehen.
  3. Nach derzeitigem Systemstand sind im Verlauf insbesondere Gutschein-Code, Aufladedatum, Ausgabeort, Betrag, Einlösestellen, Zeitpunkte, eingelöste Werte und aktuelles Guthaben sichtbar.
  4. Die Einlösestelle darf die einsehbaren Informationen nur zur ordnungsgemäßen Prüfung und Einlösung des Hansegutscheins verwenden.
  5. Die Einlösestelle darf keine personenbezogenen Kundendaten in den Gutscheinverlauf eintragen oder anderweitig mit dem Gutschein-Code verknüpfen, soweit hierfür keine rechtliche Grundlage besteht.

§ 8 Missbrauch, Manipulation und Sperrung

  1. Jede missbräuchliche Nutzung des Gutscheinsystems ist untersagt.
  2. Die Einlösestelle darf keine Scheinumsätze, Umgehungsgeschäfte, Barauszahlungen oder sonstigen Transaktionen vornehmen, die dem Zweck des Hansegutscheins widersprechen.
  3. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, Manipulation, technische Fehlfunktion oder Verstoß gegen diese Bedingungen kann die Korbacher Hanse e. V. den Partneraccount sperren, einzelne Gutscheine sperren oder die Teilnahme der Einlösestelle vorläufig aussetzen.
  4. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können zum Ausschluss aus dem Gutscheinsystem führen.

§ 9 Haftung der Einlösestelle

  1. Die Einlösestelle haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung dieser Bedingungen entstehen.
  2. Dies gilt insbesondere bei unzulässiger Barauszahlung, unsicherer Verwahrung von Zugangsdaten, verspäteter Meldung von Missbrauch, Scheinumsätzen oder vorsätzlicher beziehungsweise fahrlässiger Fehlbedienung.
  3. Eine Haftung besteht nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

§ 10 Änderung der Bedingungen

  1. Änderungen dieser Bedingungen werden der Einlösestelle in Textform, per E-Mail, über das Partnerportal oder auf sonstigem geeignetem Wege mitgeteilt.
  2. Für zukünftige Einlösungen gelten geänderte Bedingungen, wenn die Einlösestelle ihnen ausdrücklich zustimmt oder das Gutscheinsystem nach Zugang der geänderten Bedingungen weiter nutzt.
  3. Widerspricht die Einlösestelle den geänderten Bedingungen, kann die Korbacher Hanse e. V. die weitere Teilnahme am Gutscheinsystem von einer gesonderten Vereinbarung abhängig machen oder die Teilnahme beenden.

 

AGB Teil 5: Bedingungen für Ausgabestellen

Bedingungen für Ausgabestellen des Hansegutscheins

Stand: Dezember 2024

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für Ausgabestellen, die Hansegutscheine im Auftrag oder mit Zustimmung der Korbacher Hanse e. V. aufladen, verkaufen, aktivieren oder einlösen.
  2. Ausgabestellen sind zugleich Einlösestellen. Für sie gelten daher zusätzlich die Bedingungen für teilnehmende Einlösestellen, soweit diese Bedingungen keine speziellere Regelung enthalten.
  3. Mit Einrichtung und Nutzung des Nutzeraccounts, mit Aufladung, Verkauf, Aktivierung oder Einlösung von Hansegutscheinen erkennt die Ausgabestelle diese Bedingungen für zukünftige Vorgänge an.
  4. Änderungen dieser Bedingungen gelten nicht allein durch bloßes Schweigen als angenommen. Die Zustimmung kann jedoch durch ausdrückliche Bestätigung oder durch weitere Nutzung des Nutzeraccounts beziehungsweise weitere Aufladung, Verkauf, Aktivierung oder Einlösung von Hansegutscheinen nach Zugang der geänderten Bedingungen erfolgen.

§ 2 Ausgabe und Aufladung

  1. Die Ausgabestelle darf nur hierfür vorgesehene und noch nicht aktivierte Gutscheine verwenden.
  2. Die Aufladung erfolgt ausschließlich über den zugewiesenen Nutzeraccount und unter Verwendung der hierfür vorgesehenen PIN.
  3. Die Ausgabestelle hat den Aufladebetrag vor Abschluss des Vorgangs sorgfältig zu prüfen.
  4. Nach erfolgreicher Aufladung hat die Ausgabestelle den Aufladebetrag und ein Kürzel beziehungsweise eine interne Kennzeichnung der Ausgabestelle auf dem Gutschein zu vermerken.
  5. Der von der Ausgabestelle vereinnahmte Betrag ist vollständig als fremdes Geld der Korbacher Hanse e. V. zu behandeln.
  6. Bei vorausbezahlten Stadtgutschein-/Citykarten setzt die BaFin für die Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG im Regelfall voraus, dass je Zahlungsinstrument der elektronisch gespeicherte Betrag 250 € nicht übersteigt; bei wiederaufladbaren Zahlungsinstrumenten darf das Gesamtzahlungsvolumen 250 € pro Kalendermonat nicht übersteigen.
  7. Die Ausgabestelle darf keine Aufladung vornehmen, die gegen die vom Herausgeber vorgegebenen Höchstbeträge oder sonstige gesetzliche beziehungsweise aufsichtsrechtliche Vorgaben verstößt.

§ 3 Belege, Abrechnung und Archivierung

  1. Zu jeder Aufladung erhält die Ausgabestelle systemseitig einen Beleg per E-Mail.
  2. Die Ausgabestelle hat die Belege sorgfältig aufzubewahren und mit den vereinnahmten Beträgen abzugleichen.
  3. Die Korbacher Hanse e. V. stellt der Ausgabestelle regelmäßig Abrechnungen über Gutscheinverkäufe und Gutscheineinlösungen zur Verfügung.
  4. Die Ausgabestelle hat die Abrechnungen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.
  5. Das durch Gutscheinverkäufe vereinnahmte Bargeld beziehungsweise die vereinnahmten Zahlungen sind treuhänderisch zu behandeln, sicher zu verwahren und nach den Abrechnungsregeln der Korbacher Hanse e. V. herauszugeben beziehungsweise auszugleichen.
  6. Die konkrete Abholung, Überweisung oder sonstige Abrechnung erfolgt nach dem zwischen Korbacher Hanse e. V. und Ausgabestelle vereinbarten Verfahren.

§ 4 PIN, Nutzeraccount und Sicherheit

  1. Die Ausgabestelle ist verpflichtet, Nutzeraccount, Zugangsdaten, PIN und nicht aktivierte Gutscheine sorgfältig zu schützen.
  2. Die PIN darf nur Personen zugänglich gemacht werden, die von der Ausgabestelle ausdrücklich mit der Ausgabe oder Aufladung von Gutscheinen betraut sind.
  3. Die Ausgabestelle hat sicherzustellen, dass nur zuverlässige und für den Umgang mit Geldwerten geeignete Personen Zugriff auf Nutzeraccount, PIN und nicht aktivierte Gutscheine erhalten.
  4. Bei Ausscheiden von Mitarbeitenden, Verdacht auf Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte oder sonstigem Sicherheitsrisiko ist die Korbacher Hanse e. V. unverzüglich zu informieren, damit Zugangsdaten oder PIN geändert und Missbrauch verhindert werden können.
  5. Nicht aktivierte Gutscheine sind sicher zu lagern und vor Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.
  6. Besteht der Verdacht, dass unbefugte Dritte Zugriff auf nicht aktivierte Gutscheine, Zugangsdaten oder PIN hatten, ist die Korbacher Hanse e. V. unverzüglich zu informieren.

§ 5 Missbrauch und Störungen

  1. Jeder Verdacht auf Missbrauch, Fehlbuchung, unbefugte Nutzung oder technische Fehlfunktion ist der Korbacher Hanse e. V. unverzüglich mitzuteilen.
  2. Die Ausgabestelle hat bei der Aufklärung mitzuwirken und vorhandene Belege, Abrechnungen, E-Mails und sonstige Nachweise aufzubewahren.
  3. Gutscheine können bei Missbrauchsverdacht gesperrt oder storniert werden, soweit dies technisch möglich und sachlich gerechtfertigt ist.
  4. Schäden, die durch unsichere Verwahrung von PIN, Nutzeraccount, nicht aktivierten Gutscheinen oder durch schuldhaft verzögerte Meldung eines Missbrauchs entstehen, können der Ausgabestelle zugerechnet werden, soweit die Ausgabestelle den Schaden zu vertreten hat.

§ 6 Stornierung

  1. Stornierungen sind nur nach den technischen Möglichkeiten des Gutscheinsystems und nach den Vorgaben der Korbacher Hanse e. V. zulässig.
  2. Die Ausgabestelle hat Stornierungen nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere mit Datum, Gutschein-Code, Betrag und Grund der Stornierung.
  3. Stornierungen dürfen nicht dazu genutzt werden, das Barauszahlungsverbot zu umgehen.
  4. Eine Stornierung darf nur erfolgen, wenn der zugrunde liegende Ausgabe- oder Buchungsvorgang tatsächlich rückgängig gemacht werden soll.

§ 7 Keine Barauszahlung

  1. Die Ausgabestelle darf Hansegutscheine nicht in Geld auszahlen.
  2. Dies gilt auch für Restguthaben, Kleinstbeträge, Rückgaben, Reklamationen, Stornierungen und abgelaufene Gutscheine.
  3. Eine Auszahlung per Bargeld, Überweisung, PayPal, sonstigem Zahlungsdienst, Kryptowährung oder sonstiger Geldleistung ist ausgeschlossen.

§ 8 Gebühren und Konditionen

  1. Für Ausgabestellen gelten die jeweils vereinbarten Gebühren- und Abrechnungskonditionen.
  2. Ausgabestellen zahlen im Gegensatz zu reinen Einlösestellen keine Einlösegebühren.
  3. Änderungen von Gebühren oder Konditionen bedürfen einer gesonderten Mitteilung beziehungsweise Vereinbarung.

§ 9 Beendigung der Ausgabestellentätigkeit

  1. Die Korbacher Hanse e. V. kann die Berechtigung als Ausgabestelle aus wichtigem Grund entziehen, insbesondere bei Missbrauch, wiederholten Abrechnungsfehlern, Verstoß gegen das Barauszahlungsverbot, unsicherer Verwahrung oder schwerwiegender Verletzung dieser Bedingungen.
  2. Nach Beendigung der Ausgabestellentätigkeit sind nicht aktivierte Gutscheine, Unterlagen und offene Abrechnungsbeträge unverzüglich herauszugeben beziehungsweise abzurechnen.

 

 

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